Mit verbindlicher Anmeldung Ihrerseits und im Anschluss erfolgter Zusage unsererseits ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen und Sie sind als teilnehmende Firma zur Zahlung verpflichtet. Eine etwaige Stornierung Ihrerseits entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Selbstverständlich bemühen wir uns auf Wunsch darum, eine Firma von der Warteliste entsprechend nachrücken zu lassen. Sofern dies gelingt, entfällt damit Ihre Zahlungsverpflichtung.